Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020
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Herr Manzke fragt an, wie der Amtsdirektor künftig seine interne Kontrolle verbessern möchte. Herr Matthes gibt hierzu Erläuterungen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
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