Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2020
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Frau Hecht erläutert den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 und gibt den Abgeordneten Eckdaten bekannt. Der Jahresabschluss wurde bereits durch das RGPA des Landkreis Barnim geprüft. Der Rechenschaftsbericht 2020 steht im Einklang mit dem Jahresabschluss 2020 und eine zutreffende Darstellung der Lage der Gemeinde wird im Jahresabschluss 2020 systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt. Als Hinweis wurde im Bericht erwähnt, dass ein Vertragskataster zu führen ist, dieses ist bereits in Arbeit.
Der Bürgermeister stellt die Frage, ob seitens der Abgeordneten noch Fragen bestehen. Herr Witteck hätte gern eine Übersicht über die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung. Frau Hecht sagt diesem zu und übergibt am nächsten Tag der Protokollführerin die Zuarbeit. „Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von 48.301,13 € beinhalteten im Wesentlichen Kita- und Hortkostenausgleiche 2016 und 2019 (ca. 14,5 TEUR), Abbuchkosten der Trauerhalle im OT Parstein (ca. 9,0 TEUR), die Jahresabschlussprüfung 2018/2019 (4,0 TEUR) und die Bauhofleistungen 2020 (ca. 6,4 TEUR) sowie Straßenunterhaltungsrechnungen (ca. 5,9 TEUR).“
Herr Stürmer verließt die Beschlussvorlage.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 142.836,96 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 843,22 EUR.
Abstimmungsergebnis
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