Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden
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Die Ortsvorsteher bitten um eine frühzeitige Übermittlung des verfügbaren Ortsteilbudgets. Frau Hecht hatte dazu bereits eine entsprechende Übersicht zum aktuellen Stand des Ortsteilsbudgets im Haushaltsjahr 2021 an die jeweiligen Ortsvorsteher verschickt. Gleichzeitig wurde durch Herrn Krüger die Frage nach der Übertragungsmöglichkeit der verfügbaren Mittel aus dem Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022 formuliert. 50 Prozent der Mittel sind übertragbar, sobald sich eine Gemeinde bzw. Stadt im Haushaltssicherungskonzeptes befindet. Eine Umwidmung der investiven Mittel für den jeweiligen Ortsteil erfolgt durch einen Beschluss der Gemeindevertretung.
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