Auszug - Beratung über weitere Voraussetzungen zur Durchführung von Veranstaltungen im bzw. um das Kloster Chorin
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Es wird über das Eingangsschreiben von Herrn Streisand in dem er um die Reduzierung der Pacht bzw. um kostenlose Parkmöglichkeiten bittet, diskutiert. Als Hauptproblematik für die Vorraussetzung zur Durchführung der Veranstaltung: „Kloster Spektakel“ wird die fehlende Parkmöglichkeit für ankommende Besucher skizziert. Hierfür wurde in der Vergangenheit ein ungenutztes Grundstück im Ortsteil Sandkrug genutzt. Dies steht nun nicht mehr zur Verfügung und war auch in der Vergangenheit aus ordnungsrechtlicher Sicht umstritten. Somit gilt es neue Parkmöglichkeiten zu evaluieren.
Herr Dr. Conrad fragte, ob es noch verfügbare Privatgrundstücke als Parkmöglichkiet in Sandkrug gibt. Dazu wurde ausgeführt, dass dies noch abschließend geprüft werden muss.
Herr Riebe fragte dazu, ob die Ermittlung von geeigneten Parkmöglichkeiten privatrechtlich abgebildet wird. Herr Matthes führt dazu an, dass der Veranstalter die entsprechenden Parkmöglichkeiten vor Durchführung angeben muss und dies nicht im Aufgabenbereich des Ordnungsamtes liegt.
Es ergab sich daher die grundlegende Fragestellung, ob die Veranstaltung unter den Gegebenheiten fortgeführt werden soll. Durch Frau Dr. Siedler wurde im Vorfeld mitgeteilt, das, dass Kloster keinen großen finanziellen Vorteil durch das „Kloster Spektakel“ erhält, da es sich um eine hochpreisige Veranstaltung handelt. Herr Matthes berichtete, dass sich der ordnungsrechtliche Aufwand in Grenzen hält und die Veranstaltung an sich, als touristischer Magnet gilt.
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass der Veranstalter unter der Vorraussetzung zur Durchführung von Veranstaltungen im bzw. um das Kloster Chorin im Vorfeld ein schlüssiges Parkraumkonzept sowie andere ordnungsrechtliche Sicherungskonzepte vorzulegen hat. Sollte der Veranstalter dem nicht nachkommen, so wird der Vertrag fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt und eine Neuausschreibung für einen neuen Veranstalter vorgenommen.
Herr Polster führte die Frage auf, ob ein Pachterlass für den Veranstalter Streisand gewährt werden soll. Dazu führte Herr Polster weiterhin aus, dass bereits ein Pachterlass gewährt wurde, da die Veranstaltung aus dem Jahre 2021 auf Grund der Corona Pandemie nicht stattfinden konnte. Somit ist die Gemeinde dem Veranstalter bereits entgegen gekommen. Der Veranstalter wiederum ist seiner Pflicht bisher nicht nachgekommen seine finanzielle Situation darzustellen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter bestehen bleiben soll. Dazu muss dieser jedoch im Vorfeld ein entsprechendes Sicherungskonzept (Parkmöglichkeiten etc.) vorlegen. Gleichzeitig wird bei zukünftigen Veranstaltungen, die pandemiebedingt ausfallen weiterhin auf die Pachtforderungen verzichtet. Dazu soll in der kommenden Gemeindevertretung Chorin eine Beschlussvorlage angefertigt werden, um die Punkte mit aufzunehmen.
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