Auszug - Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Niederfinow
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Frau Fürst: Das Finanzvolumen beträgt 7.000 EUR, im Haushalt sind nur 5.000 EUR eingestellt. Es sind redaktionell Fehler – Gemeindenamen- zu korrigieren.
Auf die Fragen zur Finanzierung antwortet Frau Hecht: Entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde konnten in den Haushaltspan nur 5.000 EUR eingestellt werden. Stichtag für die Haushaltsplanung ist der 30.06. des laufenden Jahres. Wenn Mittel übrig sind, dann kann im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit die Gemeindevertretung entscheiden.
Herr Matthes: Diese Verfahrensweise, einschließlich der Mittelübertragung, hat sich in den Nachbargemeinden bewährt. Sie ist wichtig, um Klarheit für den Haushalt zu erreichen. An den Stichtag gewöhnen sich die Vereine. Von der Richtlinie kann durch Beschluss der GV abgewichen werden.
Auf die Frage von Herrn Springer, wer die Vereine über die Beschlussfassung informiert, einigt man sich zur Info durch die Gemeindevertreter (Sportverein, Dorfverein, Kulturverein, Angelverein).
Beschluss: Die Gemeindevertreter der Gemeinde Niederfinow beschließt die Richtlinie der Gemeinde Niederfinow zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“.
Abstimmungsergebnis
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