Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Niederfinow für das Haushaltsjahr 2022
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Hecht erhält das Wort: Sie erörtert die Eckpunkte des Haushaltsplanes. Der Ausgleich des Ergebnishaushalts ist durch Inanspruchnahme der Rücklagen möglich. Der Haushalt basiert auf vorsichtigen Schätzungen (Erträge, Gewerbesteuern usw.). Auch bis 2024 ist die Rücklagenentnahme zum Ausgleich erforderlich. Der Haushalt bildet einen soliden Rahmen für die Aufgabenerfüllung. Der Vorbericht ist ausführlich gestaltet und unter den Teilhaushalten wurden Erläuterungen gegeben. Die Stelle des Gemeindearbeiters wird fortgeführt. Das Investitionsvolumen für die Kita beträgt 456 TEUR (Aufstockung um 51 TEUR – Siehe Seite 149 im Haushaltsplan). Die Investition der WC-Anlage ist ebenfalls berücksichtigt sowie einige kleinere Vorhaben. Der Erlös aus dem Verkauf der Finowstraße 45 ist in das außerordentliche Ergebnis/außerordentliche Rücklage eingeflossen. Die Rücklage aus Überschüssen ist eine reine bilanzielle Darstellung. Die Liquidität beträgt Ende 2022 voraussichtlich 650 TEUR. Die Ergebniswirksamkeit der Investitionen wird über die Abschreibungen dargestellt. Frau Hecht beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter*innen. Sie erklärt, der hier vorliegende Haushaltsplanentwurf unterscheidet sich zu dem im Entwicklungsausschuss vorgelegten um die Mittel für die Sanitäranlage und die Schaukästen.
Dr. Gollner: Früher übte er scharfe Kritik an der Kämmerei. Er hat seinem Berater den Prüfbericht zugeleitet, der bestätigte:“ Ihr seid auf einem guten Weg.“ Weiterhin regte er an, die Haushaltspanunterlagen auch zukünftig als Papierdokument zur Verfügung zu stellen, weil es schwierig sei, sich über einen so kleinen Bildschirm kundig zu machen.
Frau Fürst bedankt sich bei Frau Hecht für die Ausführlichkeit der Darstellung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |