Auszug - Bericht des Amtsdirektors

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 15.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.

Herr Matthes informiert, dass die Testfrequenz in den Kindertagesstätten von 2 auf 3 Tests wöchentlich erhöht wurde. Das gilt auch für Personal, welches nicht geimpft oder genesen ist.

 

Der Regelbetrieb im Rathaus wird ab dem 22.11.2021 eingestellt und mit Arbeit auf Terminvergabe umgestellt.

 

Herr Matthes bezieht sich auf die Anfrage aus der letzten Sitzung vom 20.09.2021 zu der Höhe der Fernmeldegebühren für Kita, Schule und Hort. Dem Protokoll wird eine Anlage „Übersicht der Telefonkosten 2021“ beigefügt. In der Übersicht fehlt die Kita „Britzer Sonnenzwerge“. Die entsprechenden Kosten werden nachgereicht.

 

Weiterhin wurde in der Sitzung vom 20.09.2021 um eine Information zu den Standorten der Behindertenparkplätze am Bahnhof Britz gebeten. Herr Matthes gibt an, dass im Zuge der baulichen Errichtung des Parkplatzes in der Weberstraße im vorderen Bereich Kurzzeitparkflächen (z.B. für Hol- und Bringeverkehr; Sparkasse; Landgasthof oder Lebensmittelmarkt) errichtet worden sind. Der Behindertenparkplatz unterliegt aber keiner zeitlichen Beschränkung. Im hinteren Bereich wurden Parkflächen für den P+R errichtet. Dort wurde aufgrund der Zugänglichkeit zum Bahnsteig (Fahrtrichtung Eberswalde) ein Behindertenparkplatz geschaffen.

 

Herr Matthes informiert, dass der kombinierte Kindertagesstättenbedarfsplan und Schulentwicklungsplan im Entwurf fertiggestellt und zur Beteiligung und Benehmensherstellung Versand wurde. Es gibt aktuell keine Notwendigkeiten zur Veranlassung, Es bleibt jedoch anzumerken, dass für den gesamten Amtsbereich von einer Erhöhung von 100 Betreuungsplätzen (vorrangig Hort) auszugehen ist.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 5 (1898 KB)