Auszug - Erlass einer Satzung für den kommunalen Friedhof Hohenfinow - Friedhofssatzung
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Herr Jörg Schellhase informiert über die Vorlage. Neben redaktionellen Anpassungen und Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage erfolge gegenüber der bisher gültigen Satzung eine Umgestaltung bei den Gebühren hin zu einer alles umfassenden Benutzungsgebühr über die gesamte Liegezeit.
Im Laufe der Diskussion erfolgten zwei inhaltliche Anpassungen der Vorlage der Friedhofssatzung, angeregt zum einen durch Herrn Henry Gutsche: im § 12 lit. c) ist eine andere Dauer bzgl. der Ruhezeiten angegeben als im § 15 Absatz 2 bzgl. der zu erwerbenden Nutzungsrechte. Zum anderen durch Herrn René Jahn: im § 10 ist am Ende das Wort „Jahre“ zu ergänzen.
Durch Herrn Thomas Kindermann wurde die Frage gestellt, ob denn NUR Hohenfinower beigesetzt werden können. Herr Schellhase verwies hierzu auf die Öffnungsklausel im Satz 2 des § 2 Friedhofszweck des Satzungsentwurfes wonach auch andere Verstorbene die Möglichkeit offen stünde. Dies bedarf allerdings der Genehmigung der Amtsverwaltung, die in so einem Fall das Anliegen an die Gemeinde herantragen würde. Grund für die Genehmigung sei, den sogenannten „Bestattungstourismus“ zu unterbinden.
Unklar blieb die Frage des Herrn Gutsche nach dem Grund für das im § 23 Absatz 3 ausgesprochene Verbot einer offenen Aufbahrung. Dieser Passung war bereits in der bisher gültigen Friedhofssatzung enthalten.
Nach einer kurzen aber angeregten Diskussion wurde über den Satzungsentwurf abgestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Hohenfinow gemäß Anlage 1 mit nachfolgenden Änderungen (unterstrichen):
In § 10 Ruhezeiten Alt: […] – Aschenbestattungen in Urnengräbern: 20 Neu: […] – Aschenbestattungen in Urnengräbern: 20 Jahre
In § 15 Urnengrabstätten im Absatz 2: Alt: […] für die Dauer von 30 Jahren verliehen werden. […] Neu: […] für die Dauer von 20 Jahren verliehen werden. […]
Abstimmungsergebnis
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