Auszug - Erlass einer Satzung für den kommunalen Friedhof Hohenfinow - Friedhofssatzung

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
HO-019/2021 Erlass einer Satzung für den kommunalen Friedhof Hohenfinow - Friedhofssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Jörg Schellhase informiert über die Vorlage. Neben redaktionellen Anpassungen und Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage erfolge gegenüber der bisher gültigen Satzung eine Umgestaltung bei den Gebühren hin zu einer alles umfassenden Benutzungsgebühr über die gesamte Liegezeit.

 

Im Laufe der Diskussion erfolgten zwei inhaltliche Anpassungen der Vorlage der Friedhofssatzung, angeregt zum einen durch Herrn Henry Gutsche: im § 12 lit. c) ist eine andere Dauer bzgl. der Ruhezeiten angegeben als im § 15 Absatz 2 bzgl. der zu erwerbenden Nutzungsrechte. Zum anderen durch Herrn René Jahn: im § 10 ist am Ende das Wort „Jahre“ zu ergänzen.

 

Durch Herrn Thomas Kindermann wurde die Frage gestellt, ob denn NUR Hohenfinower beigesetzt werden können. Herr Schellhase verwies hierzu auf die Öffnungsklausel im Satz 2 des § 2 Friedhofszweck des Satzungsentwurfes wonach auch andere Verstorbene die Möglichkeit offen stünde. Dies bedarf allerdings der Genehmigung der Amtsverwaltung, die in so einem Fall das Anliegen an die Gemeinde herantragen würde. Grund für die Genehmigung sei, den sogenannten „Bestattungstourismus“ zu unterbinden.

 

Unklar blieb die Frage des Herrn Gutsche nach dem Grund für das im § 23 Absatz 3 ausgesprochene Verbot einer offenen Aufbahrung. Dieser Passung war bereits in der bisher gültigen Friedhofssatzung enthalten.

 

Nach einer kurzen aber angeregten Diskussion wurde über den Satzungsentwurf abgestimmt. 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Hohenfinow gemäß Anlage 1 mit nachfolgenden Änderungen (unterstrichen):

 

In § 10 Ruhezeiten

Alt: […] – Aschenbestattungen in Urnengräbern: 20

Neu: […]  – Aschenbestattungen in Urnengräbern: 20 Jahre

 

In § 15 Urnengrabstätten im Absatz 2:

Alt: […] für die Dauer von 30 Jahren verliehen werden. […]

Neu: […] für die Dauer von 20 Jahren verliehen werden. […]

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

7

7

0

0

0

 


  Beschluss: 18.11.2021 Gemeindevertretung Hohenfinow geändert beschlossen
Termin 02.12.2021 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Jörg Schellhase  
Termin: 02.12.2021 Status: (offen)
Auftrag: