Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2020
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Es erfolgten eine Vorstellung der groben Rahmenbedingungen und der Abweichungen durch die Kämmerin Frau Anja Hecht. Im Wesentlichen ist die Planabweichung durch die Wohnungsverwaltung verursacht. Dies wurde bereits im Vorfeld der Aufstellung festgestellt und genauestens untersucht, um aktivierungsfähige Aufwendungen herauszufiltern und so das Gesamtergebnis zu entlasten. Da sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung befindet sind grundsätzlich nur Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zulässig und somit der Handlungsspielraum der Gemeinde sehr eingeschränkt.
Herr Ronny Püschel teilt in diesem Zusammenhang auf Nachfrage mit, dass die Miete für das Objekt Niederfinower Straße 9 angepasst wurde.
Frau Hecht stellt die weiteren Zahlen vor, gibt Erläuterungen und beantwortet Fragen der Gemeindevertreter zum zu beschießenden Jahresabschluss. Abschließend geht sie auf den Prüfbericht ein und zeigt sich zufrieden mit den wenigen Prüfungsfeststellungen. Hinzuweisen ist auf die Verbesserung des Vertrags- und Forderungsmanagements. Hieran wird bereits aktiv durch die Mitarbeiter der Kämmerei gearbeitet. Des Weiteren wurde die neue Aufwandsentschädigungssatzung beanstandet, die beim Vollzug der vorläufigen Haushaltsführung so nicht hätte beschlossen werden dürfen. Das Thema ist aber der Amtsverwaltung bekannt und sie ist diesbezüglich mit der Kommunalaufsicht in Kontakt. Der Amtsdirektor Jörg Matthes erklärt auf Nachfrage des Herrn Henry Gutsche, dass aktuell kein Handlungsbedarf besteht und man abwarten müsse. Im schlimmsten Fall würde wieder alles zurück gehen auf den „alten“ Zustand. Herr Matthes merkt abschließen an, dass durch die Gemeindevertreter nicht die von der Amtsverwaltung empfohlenen Satzungswerte wie bei gleichartigen Gemeinden beschlossen wurde, sondern höhere Werte.
Die Gemeindevertreter beschießen über den Jahresabschluss 2020. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 157.945,73 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9.500,57 EUR. Abstimmungsergebnis
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