Auszug - Feststellung des geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2020
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Frau Dr. Siedler erläutert die BV und ergänzt informatorisch, dass Corona-Ausgleichszahlungen tlw. zurückgezahlt werden mussten. Das Eigenkapital konnte aus der Bewirtschaftung des Parkplatzes erhöht werden. Die kreisliche Kommunalaufsicht hat dem Jahresabschluss bereits zugestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin.
Abstimmungsergebnis
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