Auszug - Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.5
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
AA-040/2021 Erstellung eines Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes führt aus, dass es sich der eben behandelten Gefahren- und Risikoanalyse um ein dynamisches Dokument handelt, das die Grundlage für den Gefahrenabwehrbedarfsplan bildet. Aus diesem ergibt sich dann konkrete Ableitungen zu Bedarf und Ressourcen. Auf Grund des Umfangs des Gefahrenabwehrbedarfsplanes und um eine politische Einflussnahme zu vermeiden, soll dieser von einem externen Dienstleister erbracht werden. Frau Köppen schlägt vor, dass ein fertiger Entwurf des Gefahrenabwehrbedarfsplanes dem Amtsausschuss noch mal vorgelegt wird und dann endgültig beschlossen wird. Herr Polster schließt sich diesem Vorschlag an. Der Dienstleister soll den Entwurf vorstellen und etwaige Hinweis und Ergänzungen einarbeiten. Damit könnte man ähnliche Probleme wie beim letzten Gefahrenabwehrbedarfsplan vermeiden.

 

Frau Köppen stellt in diesem Zusammenhang die Frage in den Raum, ob man einen Feuerwehrausschuss bilden sollte. Frau Hähnel findet den Vorschlag gut, man könne diesbezügliche Entscheidungen auf mehrere Schultern verteilen. Herr Polster findet den Vorschlag grundsätzlich in Ordnung, die Grundzuständigkeit muss aber bei der Amtswehrführung und dem Ordnungsamt bleiben, man sollte nicht zu sehr in die Arbeit eingreifen. Auch der Amtsdirektor verweist auf die Feuerwehr als unpolitische Institution, auf die keine politische Einflussnahme erfolgen sollte. Es könne nur um eine fachliche Beratung gehen. Er sieht im Fall des Gefahrenabwehrbedarfsplanes die methodisch korrekte Erstellung gefährdet. Einzelne Ortswehren könnten hier fragwürdige Schwerpunkte setzen. Herr Polster ergänzt, dass man den Ausschuss nicht zu groß machen und auch nichts kaputtberaten sollte. Wenn, dann geht es darum, die Mitglieder des Amtsausschusses mitzunehmen und zu informieren, aber die Arbeit macht der Dienstleister. Herr Marschner ist eher gegen einen solchen Ausschuss bzw. könnte man das Thema auch im Bauausschuss behandeln. Herr Zoschke sieht den Gefahrenabwehrbedarfsplan als nüchternen Soll-Plan. Einen Ausschuss kann man bilden, aber ohne Ortswehrführer. Frau Fürst würde den Punkt beim Kommunalausschuss ansiedeln. Herr Großebokermann weist darauf hin, dass es im Tagesordnungspunkt um den Gefahrenabwehrbedarfsplan geht und nicht um eine Ausschussbildung. Das Thema der Ausschussbildung wird auf einer der kommenden Sitzungen behandelt.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt-Britz-Chorin-Oderberg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Durchführung des Verfahrens und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

13

13

-

-

-