Auszug - Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages über das Krafthaus am Schiffshebewerk

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.6
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
AA-056/2021 Abschluss eines Besitzüberlassungsvertrages über das Krafthaus am Schiffshebewerk
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der Amtsdirektor verweist auf die Notwendigkeit der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes. Die Tourismusaufgabe wurde von Niederfinow nicht auf das Amt übertragen und die Einfügung in die Touristik GmbH bringt dem Amt eine Entlastung und Kostenersparnis. Herr Polster fragt nach, warum der Übergang rückwirkend zum 01.07.2021 erfolgt und nicht zum 01.01.2022. Herr Matthes verweist auf das Gründungsdatum der GmbH und die bereits ab diesem Zeitpunkt einsetzende Entlastung für das Personal der Amtsverwaltung.


Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Besitz an dem amtseigenen Grundstück Gemarkung Niederfinow, Flur 4, Flurstück 202, mit einer Grundstücksgröße von 1.195 m² und aufstehendem Baudenkmal „Dieselmotorenhalle einschließlich technischer Anlagen“, veröffentlicht in der Landesdenkmalliste des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege, ID-Nr. 09175532, an das kommunale Unternehmen der Gemeinde Niederfinow, die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH, v.d. Herrn Jan Mönikes, geschäftsansässig in 16248 Niederfinow, Liepe Schleuse 6, rückwirkend ab dem 01.07.2021 zu übertragen. Mit Besitzübergang tritt die SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH in alle Rechte und Pflichten, ohne dingliche Verfügungsbefugnis, ein, insbesondere in die Verpflichtungen aus dem Zuwendungsbescheid der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) vom 01.09.1995, zuletzt geändert am 16.03.2007, mit dem das Krafthaus als „Zentrale Tourismusinformation des Amtes“ der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist und wirkt bei der Aufrechterhaltung der Qualitätskriterien für die Verwendung der geschützten Wort-/Bildmarke „i-Marke“, Nr. 30574669 des Markenregisters des Deutschen Marken- und Patentamtes mit. Die Laufzeit beträgt zunächst 50 Jahre mit jährlicher Verlängerungsoption. Dem Amt Britz-Chorin-Oderberg soll ein Sonderkündigungsrecht zustehen, wenn die Kooperationsvereinbarung zwischen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), der Gemeinde Niederfinow und der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW Touristik) endet oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHW Tourismus- und Wirtschaftsgesellschaft Niederfinow mbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger eröffnet wurde. Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

13

10

1

2

-