Auszug - Information zum Sachstand Trauerhalle Niederfinow

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 5.5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 19.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
NI-019/2015 IV Information zum Sachstand Trauerhalle Niederfinow
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase

Information zum Sachstand Trauerhalle Niederfinow

 

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die GV Niederfinow fasste in ihrer Sitzung am 19.09.2013 den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Trauerhalle. Folgende Maßnahmen sollen gemäß Grundsatzbeschluss durchgeführt werden:

  • Neueindeckung des Trauerhallendaches einschl. der beidseitigen Anbauten
  • Einbau neuer Fenster
  • Verputzen der Außenwandflächen der Anbauten
  • Erneuerung des Vordaches
  • Sanierung der Innenwände
  • Instandsetzung der Innendecke
  • Fliesen des Fußbodens

 

In 2013 wurden bereits die Neueindeckungen der Haupthalle sowie der beiden Anbauten realisiert.

 

Folgende, zusätzlich gewünschten Maßnahmen waren nicht Bestandteil des Grundsatzbeschlusses:

  • Einbau von 2 Elektroheizkörper incl. Schaffung der Zuleitungen
  • Einbau von Debolon-Belag anstelle der im Grundsatzbeschluss festgelegten Fliesen.

 

Die Bauverwaltung informierte die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am 13.03.2014 über den Stand zur Sanierung der Trauerhalle und machte deutlich, dass für die weiteren Sanierungsmaßnahmen an dem Gebäude die Bindung eines Fachplaners nötig wäre.

Die dazu vorbereitete Beschlussvorlage zur „Vergabe von Planungsleistungen für die Trauerhalle Niederfinow“ vom 07.04.2014 wurde zurückgestellt; ein entsprechender Beschluss nicht gefasst.

 

Nach den im Mai stattgefundenen Kommunalwahlen teilte die Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Gohlke, am 26.6.14 mit, dass in Abstimmung mit der Gemeindevertretung die Ansätze für In-vestitionen / Sanierungsaufwendungen (hier auch der Ansatz für die Sanierung der Trauerhalle) vorerst nicht in Anspruch zu nehmen sind.

 

Am 12.2.2015 war eine zuständige Mitarbeiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde auf dem Friedhof in Niederfinow und hat die Trauerhalle in Augenschein genommen. Sie teilte dann per Mail am 16.2.15 mit, dass hier der Umgebungsschutz des Einzeldenkmals Kirche nicht zum tragen kommt. Somit ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nicht erforderlich.

 

Aufgrund der Komplexität der vor geplanten Maßnahmen verweisen wir nochmals auf die Informationsvorlage vom 13.03.2014 und die dort geschilderte Notwendigkeit der Einbeziehung eines Fachplaners.

Die Gemeinde sollte sich dazu positionieren, ob die Sanierung der Trauerhalle unter Inanspruchnahme eines Planungsbüros fortgesetzt werden soll.

 

Eine Positionierung erfolgte in der Sitzung nicht.

 

V: Gemeindevertretung