Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2022
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Im September 2021 wurde der Haushaltsplan dargestellt. Das Gremium forderte, investive Maßnahmen zu überdenken. Der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich gelingt, das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt dennoch erforderlich.
Die Bauvorhaben Fußweg Serwest und Deckenüberzug der Straße Parstein-Pehlitz werden auf 2023 verschoben. Die Umsetzung kann nicht garantiert werden, bleibt aber unbedingtes Ziel.
Herr Krüger schlägt vor, die Zahlungsanforderungen der Wasser- und Bodenverbandsumlage zu überdenken und stattdessen die Grundsteuer B zu erhöhen. Der Amtsdirektor erklärt, dass es auch möglich wäre, Kleinstbeiträge nicht mehr einzufordern sondern Verwaltungsgebühren zu erhöhen. Herr Polster bittet um Darstellung des Verhältnisses für Verwaltung und Bürger im Falle einer Grundsteuererhebung. Die Vor- und Nachteile sollten dargestellt werden (insbesondere das Verhältnisses zwischen dem finanziellen Verwaltungsaufwand für die Bescheiderstellung und der Summe der Grundsteuererhebung).
Beschluss: Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
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