Auszug - Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie "Administration" (DigitalPakt III)
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Herr Matthes erläutert, dass den Schulträgern zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Digitalisierung in den Schulen voranzubringen. Auf Nachfrage von Frau Martin führt der Amtsdirektor aus, dass die Unterstützung durch regelmäßige Wartung, Netzwerkbetreuung, Aufspielen von Updates und auch die kurzfristige Fehlerbehebung erfolgen wird. Die Vorsitzende fragt, was bei einem Wegfall der Fördermittel passieren wird. Herr Matthes erklärt, dass der IT-Bereich personell aufgerüstet werden muss. Die Kosten werden über den Amtshaushalt getragen. Die Stadt beteiligt sich daran nur indirekt über die Amtsumlage. Daher wird der Administrationsaufwand über den Amtshaushalt abgedeckt, sollte die Förderung wegfallen.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlussvorschlag vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 733,92 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
Abstimmungsergebnis
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