Der Amtsdirektor nimmt noch einmal Bezug auf den Bürgereinwand aus der letzten Sitzung, dass durch die als Parkfläche ausgewiesene Fläche vor den Grundstücken Bergstraße 8 – 10 die Straßenentwässerung (bei Starkregenereignissen) erschwert wird. Die Parkflächen wurden aufgrund eines Gemeindevertreterbeschlusses in diesem Bereich angelegt. Dies bedingt eine Verfestigung des Bodens in diesem Bereich. Hier handelt es sich aber wie erläutert nicht um Flächen für die Regenentwässerung, sondern eben um Parkflächen.