Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden
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Herr Marten verweist auf die vom Amtsdirektor zugesandte Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung von pädagogischen Fortbildungen mit Bezug zu Medien/ Digitalisierung und für Investitionen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung mit Hard- und Software in Kindertagesstätten und in Kindertagespflegestellen (U6) im vorschulischen Bereich (Richtlinie Medien und Digitalisierung Kita – RL Medien/ Digital Kita 2022). Zuwendungen werden für pädagogische Fortbildungen, mit Bezug zu Medienbildung/Digitalisierung und für Investitionen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung in den vorschulischen Bereichen der Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen eingesetzt. Reine Horteinrichtungen können nicht berücksichtigt werden. Nach Antragsstellung werden 90% der Gesamtausgaben gefördert. Somit beträgt der Eigenanteil des Trägers 10%. Die Richtlinie sei eine gute Sache. |
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