Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Herr Matthes lenkt das Augenmerk auf die Bilder im Saal. Auf den Bildern sind alle Gemeinden und Ortsteile vertreten. Die Bilder stammen von Herrn Bernd Hübner und können käuflich erworben, und dem Amt gespendet, werden.
Die Telefonkosten der Kita Britz wurden noch gewünscht. Eine Aufstellung wird dem Protokoll beigefügt.
Weiterhin wurde erfragt, welche finanziellen Auswirkungen die Erhöhung der Arbeitszeit einer technischen Kraft von 15 auf 20 Wochenstunden hätte: Arbeitgeber Brutto 15h: 1.176,58 € Arbeitgeber Brutto 20h: 1.568,78 € Differenz je Monat: 392,20 €
Für die Eberswalder Straße sollte die Herstellung eines gemeinsam ausgewiesenen Geh- und Radweges geprüft und ggf. beantragt werden. Ein entsprechender Antrag wurde zur damaligen Zeit von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Barnim abgelehnt/versagt. Gemäß der Begründung der Unteren Straßenverkehrsbehörde kann die Nebenanlage auch ohne entsprechende Beschilderung durch Radfahrer genutzt werden. Aus Sicht der Amtsverwaltung hat eine erneute Antragstellung beim Landkreis Barnim keine Aussicht auf Erfolg.
Herr Matthes berichtet, dass am vergangenen Donnerstag ein gemeinsamer Termin mit dem Seniorenbeirat und der Hoffnungsthaler Stiftung Lobethal zur Thematik Pflege vor Ort stattgefunden hat. Am 9. März 2022 wird es eine Auftaktveranstaltung mit dem Seniorenbeirat geben.
Herr Matthes gibt an, dass sich der Erste Beigeordnete des Landkreises Barnim, Herr Lampe, an ihn wandte. Der Landkreis ist intensiv auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten zur Unterbringung Geflüchteter und bittet um Unterstützung. Die Situation ist weiterhin angespannt, und es stehen dem Landkreis derzeit nicht ausreichend Plätze zur Unterbringung der Personen nach den Aufnahmesollzahlen zur Verfügung. Darüber hinaus wird Wohnraum für die neuen Einwohner/-innen nicht nur mit dem Status der Asylbewerbenden benötigt, sondern auch andere Geflüchtete mit einem Aufenthaltsstatus und der Zugehörigkeit zum Rechtskreis nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Der Landkreis bittet, alle zur Verfügung stehenden Wohnungen oder Objekte anzubieten oder Informationen über mögliche geeignete Objekte zu übermitteln oder vermittelnd zur Verfügung zu stehen.
Herr Matthes informiert über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden. Die Fördersumme ist pro Maßnahme auf 150.000 Euro begrenzt, es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % zu erbringen. Es wäre denkbar Anträge für die Bereiche Schule und Jugendarbeit zu stellen. Herr Marten hat auf der Seite der ILB gesehen, dass für diese Förderung steht: „Bitte keine neuen Anträge einreichen.“ Er bittet um Prüfung. Herr Matthes gibt an, die Anträge können jeweils in bestimmten Zeitabschnitten gestellt werden („Call-Verfahren"), die gesonderte uf der Internetseite der ILB bekanntgegeben werden. Die erste Runde des Call-Verfahrens startet voraussichtlich im April 2022.
Herr Matthes hattet am 21. Februar 2022 eine Beratung mit den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und wurde darum gebeten, sich mit folgendem Anliegen an den Städte- und Gemeindebund zu richten: Seitens der Kommunalpolitik als auch von den Eltern wird an die Verwaltungen herangetragen, dass in Analogie zum Frühjahr 2021 nun ebenso eine Befreiung von den Elternbeiträgen geboten sei, da man aktuell vor der gleichen Situation wie im Frühjahr des vergangenen Jahres stehe. Trotz aller Bemühungen - wie Reduzierung der Öffnungszeiten usw. - mussten Einrichtungen temporär geschlossen werden. Auch ohne Aufforderung sahen sich Eltern aufgrund der Umstände angehalten, die Kinder zu Hause zu betreuen. Daher müsse sich bei der Landesregierung für eine Kompensation der wegfallenden Elternbeiträge eingesetzt werden und gegenüber den Kommunen müssten Verfahrensvorschläge zum Umgang mit dieser Thematik dargelegt werden.
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