Auszug - Umsetzung Digitalpakt
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Herr Matthes informiert zum Stand des DigitalPaktes:
Gemeinde Britz
DigitalPakt I (Infrastruktur): warten auf Umbau Medienraum, WLAN ist in Betrieb DigitalPakt II (mobile Endgeräte): erledigt, 43 mobile Endgeräte wurden beschafft DigitalPakt III (Administration): Der Sozialausschuss hat den Abruf der Mittel und einen Transfer an das Amt als Ausgleich für den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit dem DigitalPakt empfohlen; Entscheidung am 31.01.2022 in der GV Britz DigitalPakt IV (Endgeräte Lehrkräfte): beschlossen, Antrag auf Mittel gestellt
Die Anschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrer wird im ganzen Land bei allen Trägern sehr kritisch gesehen, da dies eigentlich die Aufgabe des Landes ist seine Beschäftigten mit den entsprechenden Lehrmitteln auszustatten. Wenn die Förderung dann kommt, liegen die Administrativen Aufgaben im Amt. Dies ist ein immenser Aufwand und dies widerspricht den Konnexitätsprinzip, was besagt, wenn Aufgaben nach unten delegiert werden, dann muss auch eine adäquate Finanzierung einhergehen und das ist die entsprechende Empfehlung der Gemeinde Britz, dem auch der LK Barnim und viele andere Landkreise folgen. Es gibt allerdings auch die ein oder andere Kommune, die sich nicht daran halten.
Stadt Oderberg
DigitalPakt I (Infrastruktur): es wurden bisher vier ActiveBoards, eine Firewall, ein Server sowie 24 Client-PCs beschafft. Die Elektroinstallation inkl. Serverschrank ist beauftragt. DigitalPakt II (mobile Endgeräte): erledigt. Es wurden 48 Endgeräte (31 Laptops, 17 Tablets) beschafft DigitalPakt III (Administration): erledigt. Die Stadt Oderberg transferiert die Mittel an das Amt als Ausgleich für den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit dem DigitalPakt DigitalPakt IV (Endgeräte Lehrkräfte): beschlossen, Antrag auf Mittel gestellt
Oderberg und Britz haben die Administration auf das Amt übertragen. Das wird nicht leicht. Man sagt - pro 400 Endgeräte eine Administrationsstelle.
Herr Polster möchte zum DigitalPakt IV klarmachen, dass darauf geachtet werden muss, dass die Technik der Lehrer mit der Technik der Schüler kompatibel sein muss.
Herr Matthes macht klar, dass im Grundschulbereich die IT- Beschäftigung eher am Rande verläuft, da dort erst einmal die grundlegenden Fertigkeiten im Vordergrund stehen. Darüber hinaus gibt es die Klassensätze an IT-Technik, die den Schulen zur Verfügung stehen. Das Problem besteht erst einmal nicht. In ein paar Jahren kann dies eventuell wieder anders aussehen. Dann wird man sich der Problematik noch einmal annehmen.
Herr Marten bestätigt, dass es dort bisher keine Probleme gibt. Es gab heute um 13 Uhr ein Vor-Ort-Gespräch in der Schule zum Computerraum, zur Umgestaltung und zu den Fachkräften für Elektro und IT. Die Breitbandförderung der Telekom ist in den Schulen verlegt worden. Die Vertragsgestaltung ab dem 01.01.2023 mit der Telekom muss beachtet und entsprechend reagiert werden. Es kommt noch Neues dazu. Zum Beispiel die Richtlinie des MBJS zur Förderung von pädagogischer Fortbildung in Bezug zu Medien und Digitalisierung und zur Investition zur Verbesserung der digitalen Ausstattung mit Hart- und Software in Kindertagesstätten, in Kinderpflegestellen (U6 im vorschulischen Bereich). Es werden Möglichkeiten geschaffen mit dieser Richtlinie für Schulung und auch Anschaffung von Hart- und Software für die Kitas und im vorschulischen Bereich. Allerdings nicht für reine Horteinrichtungen. Was daraus wird, wird sich im Ausschuss zum jeweiligen Zeitpunkt noch einmal ausgetauscht. |
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