Auszug - Sachstand Umsetzung Kitasatzungen Britz
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Herr Marten berichtet, dass sich die Gemeinde seit 2015 mit den Satzungen für die Kindertagesstätten beschäftigt. Im November 2017 wurden dann die Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz, die Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz und die Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz beschlossen. Alle drei Satzungen haben sich in der Zwischenzeit bewährt Dabei anzumerken sei, dass beim Zuschuss zum Mittagessen nicht nach Hort, Schule oder auswärtigen Kindern differenziert wird. Alle Kinder, die die Schule besuchen erhalten den gleichen Zuschuss. Zwischenzeitlich hat die Regierung beschlossen, dass Brandenburger Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei betreut werden. Die Kosten von Pauschal 125 € je Kind und Monat trägt das Land. Weiterhin wurde das Gute Kita Gesetz beschlossen, dort werden Familien zusätzlich bei den Gebühren befreit, wenn das Jahreseinkommen unter 20.000 € liegt. Dafür zahlt das Land eine Pauschale von 12,50 € pro Kind und Monat. Durch die Zahlung der Pauschalen von 125 € hat die Gemeinde Mehreinnahmen zu verzeichnen. Bei der Pauschale von 12,50 € ergibt sich hingegen ein geringer Verlust. Die Pauschalen gleichen sich jedoch gegenseitig aus. Beide Regelungen sind nicht in den Satzungen enthalten, werden aber durch die Verwaltung umgesetzt. Eine Änderung der Satzungen ist vorerst nicht vorgesehen. Herr Matthes sagt, dass momentan im Amtsbereich an den Kita-Satzungen gearbeitet wird. Nach der Einvernehmensherstellung mit dem Landkreis kann man schauen, ob sich daraus auch etwaige Anforderungen oder Änderungen der Satzungen der Gemeinde Britz ergeben. Frau Steinmann erfragt, ob die jetzigen Beiträge kostendeckend sind. Herr Matthes antwortet, dass nur der Höchstsatz kostendeckend sei. Somit ist eine Kostendeckung niemals möglich und auch nicht beabsichtigt. |
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