Auszug - 3. Änderung der Entgeltsatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Zusatz: „Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
CH-004/2022 3. Änderung der Entgeltsatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin

Frau Dr. Siedler erörtert die 3. Änderung der Entgeltsatzung. Anpassungen gibt es im Bereich Standesamt/Trauzimmer.

Außerdem wird der ermäßigte Eintritt auf 4,00 EUR angehoben.

 

Herr Dr. Engel: Der Werksausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung.

Er verliest den Beschlussentwurf und lässt darüber abstimmen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 3. Änderung der Entgeltsatzung des Eigenbetriebes Kloster Chorin.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

10

10

0

0

0