Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
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Herr Herbst bittet um Auskunft zur nächsten Sitzung, aus welchen Gründen in der Gemeinde Liepe der höchste Hebesatz im Amtsgebiet besteht. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Hebesatz zum vorangegangenen Jahr gleich geblieben ist. Er vertritt die Meinung, dass der Hebesatz nicht weiter angehoben werden sollte.
Weiterhin gibt Herr Herbst den redaktionellen Hinweis, in der Satzung unter der Bekanntmachungsanordnung „Ausgabe Nr. 02/2021“ abzuändern in „Ausgabe Nr. 02/2022“.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest der Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 140.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
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