Auszug - Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahres 2021 der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH
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Auf Antrag der Bürgermeisterin stimmen alle Gemeindevertreterinnen zu, dem Geschäftsführer Mönikes das Rederecht zu erteilen.
Herr Mönikes auf die Frage von Herrn Großebokermann: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz wurde vom Steuerberater empfohlen. Auch der Aufsichtsrat empfiehlt diese Gesellschaft.
Dr. Gollner: Es ist zu erwägen, dass, wenn wir einen anderen Prüfer nehmen, es auch eine Kontrolle des Steuerberaters wäre.
Herr Mönikes: Es sind nur zwei Aktenordner Belege zu prüfen. Die Prüfung dient demjenigen, der sonst selbst diese Unterlagen prüfen müsste. Die Kämmerin Frau Hecht hat online Zugriff/Sichtrechte auf die gesamte Buchhaltung. Die Prüfkosten richten sich nach dem Mindestumsatz.
Herr Matthes: Die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers ist eine Forderung der Kommunalaufsicht.
Frau Fürst verliest den Beschlussentwurf und bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz, Chausseestraße 128/129 in 10115 Berlin mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Rumpfgeschäftsjahres 2021 der SHW und mit der Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beauftragt wird.
Abstimmungsergebnis
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