Auszug - Diskussion zum weiteren Verfahren im Umgang mit dem Grundstück Dorfstraße 10
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Frau Fürst gibt eine Einführung in die Thematik. Am 02.06.2020 wurde der Absichtsbeschluss gefasst. Dieser TOP dient der Diskussion der TOP 7.6. und 7.7.
Schwerpunkte der Diskussion.
Frau Gerber: Sie legt die Beweggründe für die offene Diskussion im Rückblick auf die geführten Diskussionen dar. Auf ein Konzept konnte man sich nicht einigen. Die Optionen sind: a) es im Bestand der Gemeinde belassen und für die Sanierung aufkommen; b) Verkauf- a) auf dem freien Markt im Bieterverfahren; b) über Erbbaurechtsvergabe. Es geht um das Wohl der Gemeinde. Die Dorfstraße 10 ist eines der letzten Mietshäuser der Gemeinde,
Herr Blanke verweist auf Preisvergleiche mit dem Berliner Stadtrand sowie auf den Verbraucherpreisindex und spricht sich für das Erbbaurecht aus. Es soll kein Spekulationsobjekt werden. Er geht auf die verschiedenen Modelle ein.
Herr Bratek: Für das Erbbaurecht gibt es einen Bewerber. Kauf bricht nicht Miete. Auch bei Umsetzung des Konzepts kann es passieren, dass Mieter rausgedrängt werden. Das Haus muss vernünftig saniert werden.
Herr Großebokermann bezieht sich auf die Kommunalverfassung, wonach Vermögenswerte, die für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden, veräußert werden können.
Frau Gerber stellt klar - die Vergabe der Erbbaupacht ist jetzt nicht mehr an ein Konzept gebunden. Das Angebot wurde nur in Eberswalde und Umgebung veröffentlicht. Mietgebäude und soziales Wohnen sollten erhalten bleiben. Es ist das Anliegen, die sozialen Kriterien für die Laufzeit des Erbbaurechts unterzubringen, eine Möglichkeit der Steuerung zu haben.
Frau Fürst: Der Pachtzins beträgt jährlich 1.456 EUR. Beim Bieterverfahren gibt es immer noch Entscheidungsmöglichkeiten.
Herr Bratek: Bei einer Ausschreibung ohne Kriterien ist es wie bei einem Verkauf. Es besteht das Risiko, dass nach 80 Jahren alles weg ist.
Her Blanke: Sollte es zum Verkauf kommen, würde er das bedauern.
Die Diskussion endet an dieser Stelle. |
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