Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung
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Herr Blanke geht auf seine Anfrage zur Anfrage von Herrn Dettmer vom 10.2.22 zur Anbringung von „Fraßschutz“ an Bäumen im Bereich Finowkanal ein. Die Eigentumsrechtliche Situation ist noch nicht geklärt. Was kann er Herrn Dettmer dazu sagen? Im Bereich der Treppenschleuse 2 (Zufahrt Dükomy) ist das Durchfahrtsverbotsschild verblasst.
Für die Beschilderung zuständig ist wahrscheinlich die WSV.
Herr Dr. Gollner: Er hat mehrere Anträge auf Auskunft gestellt. Warum bekommt er keinen Bescheid?
Herr Matthes: Sie haben 2022 einige Anträge im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Kita“ gestellt und Auskunft von der Bauamtsleiterin erhalten. Er selbst hat in der letzten Sitzung Unterlagen übergeben.
Herr Dr. Gollner verweist auf das Akteneinsichts- und Informationsgesetz. Er entscheidet, was er sehen will. Er will wissen, warum der letzte Förderantrag abgelehnt und weshalb die Ablehnung nicht begründet wurde.
Herr Matthes: Das Amt hat Anträge von über 1 Mio EUR eingereicht. Das Kreisentwicklungsbudget umfasst 2 Mio EUR. In der Sitzung des A4 (Kreistag Barnim) wurden die Anträge behandelt und entschieden. Herr Matthes hat nochmals Kontakt zum A 4 aufgenommen, um einen Ablehnungsbescheid zu erhalten.
Frau Fürst bittet Dr. Gollner einen Termin mit den Fachleuten im Bauamt zu vereinbaren.
Herr Dr. Gollner wird demnächst erscheinen und sich die Akten zur Kita vorlegen lassen. Er zitiert eine Passage aus dem Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetz. Er will erfahren, warum der letzte Förderantrag abgelehnt und weshalb nicht begründet wurde, dass dieser abgelehnt wurde.
Herr Matthes richtet an Dr. Gollner die Bitte, wenn er Akten einsehen will, mitzuteilen, welche Akte/welchen Vorgang er einsehen will. Der Landkreis hat ein Kreisentwicklungsbudget mit Ausgleichsfunktion zwischen den besser gestellten und den finanzschwächeren Gemeinden des Landkreises gebildet. Es wurden eine Vielzahl von Anträgen eingereicht, die auf Basis einer Matrix der LAG gewichtet werden. Im A 4 des Kreistages wurde darüber entschieden.
Dr. Gollner: Wie entschieden wird über die Anträge, darüber hat er sich selbst erkundigt. Die Anträge werden analysiert. Andere Anträge waren förderwürdiger.
Herr Bratek fragt nach, ob jetzt nach der Beschilderung „Halteverbot auf dem Seitenstreifen“, auf der Fahrbahn der Hebewerkstraße geparkt werden darf?
Antwort: Ja, auf der Fahrbahn darf geparkt werden. |
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