Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Frau Püschel begrüßt Frau Lüdecke vom Bauamt, den Amtsdirektor sowie die Gemeindevertreter und übergibt anschließend das Wort an Herrn Matthes.
Der Amtsdirektor informiert über folgende Punkte:
Beginn ab 14.03.2022 bis Ende des Monats.
erledigt.
Vorschlag der Gemeinde wurde zur Ideensammlung mit aufgenommen.
Mittelprüfung des HH 2022 hat ergeben, dass eine Beschaffung von zwei zusätzlichen Dialog-Displays möglich ist. Entsprechende Angebote werden aktuell eingeholt.
Beschaffung eines neuen, größeren Spiegels ist 2022 möglich. Derzeit werden entsprechende Angebote eingeholt.
Ein Bestandsschutz bzgl. des ehemaligen „Zebra-Streifen“ ist nicht gegeben, da weder Markierung auf der Fahrbahn, noch entsprechende Beschilderungen an der Straße vorhanden sind.
Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg: personell: Vorhandensein von einer erheblichen Anzahl der Personen, welche den Fußgängerüberweg nutzen im Verhältnis mit der Anzahl der Fahrzeuge auf der Straße. baulich: Der Fußgängerüberweg muss an einen beidseitigen Gehweg anliegen. Die Sichtbeziehungen zum Fußgängerüberweg müssen, von beiden Seiten aus, gegeben sein. Der Fußgängerüberweg ist zu beleuchten. Die Beleuchtung muss sich von der ortsüblichen Straßenbeleuchtung abheben. Die Markierung der Fahrbahn und die Beschaffenheit der Schilder sind durch den Träger der Straßenbaulast, hier der LS Brandenburg, durchzuführen. Unter Umständen wäre eine Vereinbarung, hinsichtlich der Kosten, zwischen der Gemeinde und dem LS Brandenburg denkbar. Ferner ist zu beachten, dass laufende Unterhaltskosten für den Fußgängerüberweg im Haushalt einzuplanen sind. Fazit: Aus Sicht der Amtsverwaltung sind die personellen und baulichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben.
ZWA wurde informiert.
Sachverhalt wird zwischen AD und Fachamt besprochen. |
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