Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
Zusatz: "Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar."

Frau Püschel begrüßt Frau Lüdecke vom Bauamt, den Amtsdirektor sowie die Gemeindevertreter und übergibt anschließend das Wort an Herrn Matthes.

 

Der Amtsdirektor informiert über folgende Punkte:

 

  • Lunow, Ziegeleiweg und Vogelsang, bitte durch BBH begradigen (schieben) lassen, wenn möglich Brechsand wie im Wiesengrund auftragen.

     Beginn ab 14.03.2022 bis Ende des Monats.

  • Lunow, Hohensaatener Str. Ecke Am Görberg, Straßenbeleuchtung defekt.

     erledigt.

  • Lunow und Stolzenhagen, bitte Förderrichtlinie Maßnahme zur Förderung des Zusammenhaltes von kleinen Gemeinden prüfen, Vorschlag für OT Stolzenhagen: Internet in Umgebung des Feuerwehrhauses.

     Vorschlag der Gemeinde wurde zur Ideensammlung mit aufgenommen.

  • Lunow und Stolzenhagen, bitte Anschaffung von zwei zusätzlichen Dialog-Displays prüfen, Standorte werden noch benannt.

     Mittelprüfung des HH 2022 hat ergeben, dass eine Beschaffung von zwei zusätzlichen Dialog-Displays möglich ist. Entsprechende Angebote werden aktuell eingeholt.

  • Lunow, Gartenstraße, 2 Verkehrsspiegel sind gestellt, der linke Spiegel ist aber zu klein, bitte diesen durch einen größeren Spiegel ersetzen, bitte Finanzierungsmöglichkeit prüfen.

     Beschaffung eines neuen, größeren Spiegels ist 2022 möglich. Derzeit werden entsprechende Angebote eingeholt.

  • Lunow, Ortseingang, Lüdersdorfer Str., ehemaliger „Zebra-Streifen“ keine Abmeldung erfolgt, bitte Bestandsschutz prüfen, bzw. alternative Möglichkeiten der Klärung aufzeigen.

     Ein Bestandsschutz bzgl. des ehemaligen „Zebra-Streifen“ ist nicht gegeben, da weder Markierung auf der Fahrbahn, noch entsprechende Beschilderungen an der Straße vorhanden sind.

 

Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg:

personell: Vorhandensein von einer erheblichen Anzahl der Personen, welche den Fußgängerüberweg nutzen im Verhältnis mit der Anzahl der Fahrzeuge auf der Straße.

baulich: Der Fußgängerüberweg muss an einen beidseitigen Gehweg anliegen. Die Sichtbeziehungen zum Fußgängerüberweg müssen, von beiden Seiten aus, gegeben sein. Der Fußgängerüberweg ist zu beleuchten. Die Beleuchtung muss sich von der ortsüblichen Straßenbeleuchtung abheben. Die Markierung der Fahrbahn und die Beschaffenheit der Schilder sind durch den Träger der Straßenbaulast, hier der LS Brandenburg, durchzuführen.

Unter Umständen wäre eine Vereinbarung, hinsichtlich der Kosten, zwischen der Gemeinde und dem LS Brandenburg denkbar. Ferner ist zu beachten, dass laufende Unterhaltskosten für den Fußgängerüberweg im Haushalt einzuplanen sind.

Fazit: Aus Sicht der Amtsverwaltung sind die personellen und baulichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben.

  • Lunow, erhebliche Probleme bei der Abwasserentsorgung, Familie Kluge, Wilhelm-Str.4, Familie Regenberg, Wiesengrund 6, Familie von Cysewski, Wiesengrund 4a. Mitteilung an ZWA erforderlich.

     ZWA wurde informiert.

  • Veröffentlichung von (Senioren) Geburtstagen in der MOZ nicht mehr möglich. Bitte prüfen, ob Veröffentlichung im Amtsblatt möglich wäre, wenn der Einreicher dies versichert und bestätigt. Rücksprache mit AD erforderlich.

     Sachverhalt wird zwischen AD und Fachamt besprochen.