Auszug - OT Sandkrug, Seestraße Parkplatz Liegewiese "Großer Heiliger See"
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Herr Horst bittet darauf zu achten, des in Chorin keine Badestellen, sondern nur Liegewiesen gibt.
Herr Müller: Es sind nicht alle Dinge erfasst. Die Anwohnerin, Frau Kremp, nutzt den gepflasterten Teil des Grundstücks als Zufahrt. Zwischen den Nachbarn der Seestraße 22 und Seestraße 24 hat sich ein Streit entwickelt.
Es folgt eine ausführliche Diskussion mit folgenden Schwerpunkten: - Liegt für den Parkplatz eine verkehrsrechtliche Anordnung vor? - Möchte der Ortsbeirat den Parkplatz erhalten? - Kann eine Ausrichtung der Fahrzeuge vorgeschrieben werden? - Wozu wird der Parkplatz benötigt? - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung als Zufahrt? - Wie soll eine zeitlich beschränkte Parkdauer kontrolliert werden? - Hinweis auf eingeschränkten Winterdienst!
Herr Müller: Der Ortsbeirat ist für den Erhalt des Parkplatzes. Für die Grundstückszufahrt muss eine Klarheit herbeigeführt werden.
Herr Matthes: Eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt nicht vor. Die Parkfläche wird im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen am See bzw. Waldbränden/Sicherung Zufahrt/ benötigt. Die Kontrolle der Einhaltung der Parkordnung ist durch den Außendienst möglich.
Herr Polster stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine privatrechtliche Beschilderung und Regelung der Parkordnung geschaffen werden kann.
Herr Horst bringt den Antrag zur Rückstellung des Beschlusses zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis Rückstellung des Beschlusses
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