Auszug - Errichtung einer Bühnenüberdachung mit kombinierter Fotovoltaikanlage und E-Bike Ladestation in Chorin
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Alle anwesenden Gemeindevertreterinnen stimmen zu, Frau J. Vali und Herrn Weiß Rederecht zu erteilen.
Herr Matthes führt in die Thematik ein und erörtert die Beschlussvorlage. Gefördert werden maximal 150 TEUR je Projekt. Als Eigenanteil sind 10 % zu erbringen. Das Fördervolumen beträgt im Land insgesamt 5 MIO EUR (Laufzeit bis Ende 2024). Jetzt läuft die Ideensammlung. Am 1.4.2022 startet der erste „Call“.
Frau Kruppke fragt nach, ob seitens des Ortbeirates mit den Grundstücksnachbarn gesprochen wurde, um das Vorhaben zu vorzustellen (eventuelle Lärmbelästigungen)?
Herr Weise: Bisher wurde das Projekt im Ortsbeirat vorgestellt. Bei Umsetzung soll dies im Beteiligungsverfahren vor Ort geschehen.
Herr Buse: Durch die Aufbringung des Bühnendaches soll der Lärm vermindert werden.
Frau Wähner: Für wen wird der Strom erzeugt? Welche technischen Details gibt es (Ladekarten, Stecker, welcher Akku)? Wo wird der überflüssige Strom , der insbesondere im Winter zu erwarten ist, eingespeist?
Herr Horst: Es wurden einige Dinge vergessen. So ist eine Planung (Berechnung der Windlasten) erforderlich. Das Podest ist stark sanierungsbedürftig. Die Plattform erfüllt nicht die Sicherheitsanforderungen.
Herr Polster bittet darum, sich über die Kosten der Bühne insgesamt zu verständigen. Wir hatten die mobile Bühne angeschafft und damit andere Projekte aufgegeben. Die Folgekosten zur Ertüchtigung der Bühne sind zu ermitteln.
Herr Matthes: Es ist eine gewisse Eile geboten. Am 1.4.22 ist der erste Call (Möglichkeit zur Online-Beantragung). Die ermittelten Kosten basieren auf konkrete Angebote von Firmen. Unabhängig vom Zustand der vorhandenen Bühne kann die Fahrradladestation in Betrieb gehen. Die Eigenanteile der Gemeinde können erst 2023 erbracht werden. Es besteht jedoch die Bereitschaft, die Eigenmittel durch Eigenleistungen zu erbringen (kostenneutral für Gemeinde).
Herr Weise: Es sind zwei Ladestationen vorgesehen. Außerdem soll die Bühnenbeleuchtung darüber betrieben werden. Für die E-Bike sind normale Stecker vorgesehen.
Herr Horst: Das Konzept der Finanzierung ist noch nicht schlüssig. Er sieht auch Möglichkeiten, Dachflächen der Gemeinde zu nutzten (Kita, Mittelreihe 7).
Herr R. Riebe befürwortet die Idee generell und sieht Beratungsbedarf im Entwicklungsausschuss (Antrag auf Rückstellung).
Herr Buse: Für die Sanierung der vorhandenen Bühne sollen die Übertragenen Mittel aus dem Ortsteilbudget (Material) eingesetzt werden.
Herr Horst: Wer garantiert hier für eine fachgerechte Ausführung?
Herr Polster bittet darum, durch das Bauamt für den Entwicklungsausschuss die erforderlichen Voraussetzungen darzustellen.
Es folgt eine Diskussion darüber, ob generell der Antrag auf Förderung gestellt werden soll.
Herr Horst beantragt die Rückstellung der Beschlussvorlage zur Beratung in den Entwicklungsausschuss:
Abstimmung: Für den Antrag stimmen: 6 Gemeindevertreterinnen; Gegen den Antrag stimmen : 3 „ Mit Enthaltung stimmt: 1 „
Im Ergebnis der Beratung wird folgende Verfahrensweise zur Fristwahrung 1. Call am 1.4.22 bestätigt: Der Antrag auf Förderung wird fristwahrend am 01.04.2022 als Geschäft der laufenden Verwaltung gestellt. Damit ist keine Verpflichtung der Gemeinde zur Inanspruchnahme/Umsetzung bei Bewilligung verbunden. Die Entscheidung über den Antrag wird nach erfolgter Beschlussfassung getroffen.
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