Zur vorliegenden Informationsvorlage teilt Frau Spann mit, dass es seit Jahren geplant ist, eine Stelle für einen hauptamtlichen Gerätewart zu schaffen. Durch strukturelle Änderungen innerhalb der Amtsverwaltung, besteht die Möglichkeit einen hauptamtlichen Gerätewart zu beschäftigen. Dies sei auf Grund zunehmender Aufgaben in Hinsicht auf die Technik, Digitalfunk und der Wartung, Pflege und Prüfung notwendig, da die ehrenamtlichen Gerätewarte an ihre Grenzen stoßen. In anderen umliegenden Ämtern und Gemeinden sei dies Gang und Gebe, einen Gerätewart zu beschäftigen. Frau Köppen erkundigt sich nach einer möglichen Zeitschiene und laut Herrn Matthes sollte nach der Entscheidungsfindung die Stelle schnellstmöglich besetzt werden. Herr Großebokermann verweist auf die Eingruppierung und erkundigt sich, welche Stelle denn weggefallen ist. Frau Spann erläutert den Sachverhalt. Eine Stellenbewertung wird zum Amtsausschuss vorliegen. Herr Polster weist auf die Zuständigkeit des Amtsausschuss für den Stellenplan hin. Herr Matthes sieht eine Notwendigkeit im Stellenplan 2023 für diese Stelle. Zusätzlich wird auf den erhöhten Bedarf an Stellen auf Grund der vielen Aufgaben im Bauamt hingewiesen.