Auszug - Übertragene Haushaltsermächtigungen 2021 und 2022
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Winter erkundigt sich, ob das Frühlingsfest in Britz stattfand.
Frau Hecht bejahte dies.
Herr Guse möchte wissen, warum in der Anlage so häufig »Küche« vorkommt.
Frau Hecht antwortet, die Positionsnummer bedeutet nur Betriebs- und Geschäftsausstattung. In den Haushaltsanweisungen gab es eine Untersetzung. Um was es sich dort genau handelt, wurde nicht weiter geprüft und muss in den Fachämtern erfragt werden. Die Mittel hätten in 2021 verwendet werden sollen, was aber beispielsweise durch Lieferproblemen noch nicht möglich war. Somit ist die Mittelübertragung im investiven Bereich.
Herr Marten macht noch einmal klar, dass die Übertragung vorher mit der Gemeindevertretung besprochen werden soll und bezieht sich auf das Protokoll der letzten Sitzung.
Frau Hecht erklärt, dass vorher dargestellt wurde, wie die Rahmenbedingungen sind. Es wurde im Rahmen des Jahresabschlusses darüber informiert. Es sind Ermächtigungen, die im Rahmen des Haushaltsplanes des laufenden Jahres erteilt werden und aus verschiedenen Gründen nicht angeschafft worden sind. Das bedeutet, die nicht erbrachten Aufwendungen gehen in Rücklage der Gemeinde und werden im nächsten Jahr, wenn die Aufwendungen tatsächlich realisiert werden, aus dieser Rücklage wieder abgerufen. Die Fachämter wissen, dass sie die Mittel nur in dem rechtlichen Rahmen übertragen dürfen, der dort steht. Die Mittel sind somit zweckgebunden. Der Wunsch einer Übersicht kam in der letzten Sitzung auf und dem wurde somit entsprochen.
Herr Guse schlägt vor, dass es doch einfacher wäre, wenn im neuen Jahr der Haushalt beschlossen wird, die Reste aus dem alten Haushaltsjahr zu übertragen und keine neuen Mittel einzustellen.
Frau Hecht macht aufmerksam, dass im Haushalt informiert wird, welche Reste übertragen wurden. Im Rahmen der Haushaltsplanung können diese Mittel gekürzt werden. Somit könne die Reste verwendet werden. Die Transparenz und die Übersicht ist da. Aus den gesetzlichen Grundlagen ergibt sich auch, dass im Ermessen der Gemeindevertretung zu sagen, in dieser Position sind Übertragungen ausgeschlossen. Man kann im Rahmen der Haushaltsübertragung auch sagen, dass die Mittel für Vereine grundsätzlich zweckgebunden sind und in diesem Jahr zu verwenden sind. Wenn keine Verwendung in dem Haushaltsjahr möglich ist, dann kann keine Übertragung stattfinden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |