Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 12.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:11
Raum: Vereinsheim am Sportplatz
Ort: Vereinsheim am Sportplatz, Am Bahnhof 10, 16248 Niederfinow

Herr Butzkies: Was für Asphalt wurde in der Hebewerkstraße eingebaut, Flüsteraspahlt?

Nach seinem Empfinden ist der Straßenverkehr jetzt lauter, als vorher.

 

Herr Matthes: Die Frage wird an den LS weitergegeben.

 

Herr Butzkies bemängelt, dass der Brief von Herrn Kerlikowski nicht im Protokoll der Sitzung (10.03.022) vollständig wiedergegeben wird.

 

Herr Matthes: Das Schreiben ist über den Ratsinformationsdienst /Homepage als Anlage zum TOP 7.1 und zur Vorlage der Sitzung für jedermann einsehbar und somit auch Anlage zur Niederschrift der Sitzung. Das Schreiben wird Herrn Butzkies übergeben.

 

Herr Grunenberg bezieht sich auf den Beschluss vom März 2022 und bittet den Amtsdirektor, sich persönlich an das PI zu wenden, um verstärkte Kontrollen (Geschwindigkeit/Lärm) zu verlangen.

Es ist noch nichts passiert. Die Kontrollen vom 1.5.22 sind weggefallen. Die Blitzer sind auch nicht richtig wirkungsvoll.

 

Herr Großebokermann berichtet von mindestens zwei Kontrollen, die im Mai durchgeführt wurden.

 

Herr Grunenberg: Er redet von speziellen Motorradkontrollen.

 

Herr Matthes: Es gab Geschwindigkeitskontrollen. Die Polizei hat keine andere Handhabe. Er hat Kontakt zu Bundestagsabgeordneten aufgenommen, um auf nationaler Ebene auch Lärmkontrolle auf den Weg zu bringen. Er regt an, eine Mitgliedschaft bei Silent Rider in Erwägung zu ziehen.

 

Herr Grunenberg: Es war die Rede davon, dass sich das Ordnungsamt Eberswalde mit dem Amt in Verbindung gesetzt hat, um gemeinsam eine Kontrollmöglichkeit zu schaffen.

 

Herr Matthes: Die Aufgabe der Geschwindigkeitskontrolle liegt beim Landkreis. Die Aufgabe selbst zu erledigen, geht nur, wenn wirtschaftliche Möglichkeiten bestehen.  Die Anschaffungen und der laufende Betrieb sind sehr teuer. Das lohnt sich nur bei größeren Verbünden.

 

Frau Chlechowitz hat Fragen zur Friedhofssatzung (§ 13, § 21,§ 24) . Ihre Tante war im Amt, um eine Grabstätte abzumelden. Sie wurde aufgefordert, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Das wurde im Februar 2022 via Email durch die Nichte erledigt. Gemäß § 13 hätte nach dem Ablauf von drei Monaten eine Information erfolgen müssen und nach § 21 würde dann die Verfügungsgewalt über die Grabstätte an die Gemeinde übergehen.

Gilt § 24 der neuen Satzung nur für Gräber, die nach 2022 angelegt werden?

 

Herr Matthes wird das Vorgetragene mit den Kollegen besprechen. Wenn ältere Menschen Probleme in solchen Angelegenheiten haben, ist Verwaltungshilfe zu leisten.

 

Es folgt eine Diskussion darüber, ab wann die neuen Liegefristen gelten und was mit Grabstätten geschieht, für die keine formelle Aufgabe (Abmeldung) erfolgte.

 

Herr Matthes: Die Nutzungsberechtigten müssen die Grabstätte beräumen, wenn diese aufgegeben wird.

 

Frau Chlechowitz bemängelt auch, dass der Friedhof sehr unordentlich ist.

 

Herr Matthes: Ein örtliches Unternehmen ist für die Pflege eingebunden. Die Pflege muss auf den Weg gebracht werden, um einen würdigen Zustand zu erreichen. Die Abmeldung kann auch formlos, ohne Formular erfolgen.

 

Herr Butzkies: Vor Beisetzungen sollte kontrolliert werden, ob das Umfeld der Trauerhaller sauber ist (Beseitigung von Sturmfolgen).

 

Herr Matthes: Für BBH hat nach Stürmen die Beseitigung der Schäden an öffentlichen Einrichtungen, Kindertagesstätten, Bushaltestellen usw. Priorität.

 

Herr Nüßlein: In Höhe Dorfstraße 24/25 ist die Fahrbahn beschädigt, ist großflächig der Asphalt abgeplatzt (Gefahrenpotential).

 

Herr Grunenberg: Vor 14 Tagen wurde die Straße gekehrt. War das die Grundreinigung? Das wäre aus seiner Sicht nicht in Ordnung, weil die WSV die Straße im Zusammenhang mit der Baustelle zu reinigen hätte.