Auszug - Umrüstung Straßenbeleuchtung
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Frau Fürst begrüßt Herrn Lindner (Projektmanager Barnimer Energiegesellschaft BEG) . Am 11.10.2021 verabschiedete die Gemeindevertretung den grundlegenden Beschluss. Erste Ergebnisse liegen vor. Frau Fürst erteilt Herrn Lindner das Wort, um über die Ergebnisse zu informieren.
Herr Lindemann übergibt das aktuelle Handout und geht auf die Ausgangslage ein.
Herr Butzkies weist auf die Probleme im Bereich Hebewerkstraße/Kriechströme hin.
Herr Lindemann: Das werden sich Elektroingenieure ansehen. Er verweist auf den Amortisierungsfaktor und die Amortisierungszeit hin. Die Kosten für die Maßnahme können nicht aus der Einsparung refinanziert werden. Das Ergebnis ist eine modernisierte Straßenbeleuchtung (zukunftsfähige LED). Die Vollumrüstung ist attraktiv, aber nicht kostenneutral. Jetzt ist zu entscheiden, welche nächsten Schritte gewünscht werden. Dann kann die Planung fortgeführt werden. Seitens der Kreiswerke wird angeboten, die Planung weiter zu betreuen, die Ergebnisse zu präsentieren. Die Finanzierung und Durchführung würde die Kreiswerke übernehmen. Die Refinanzierung erfolgt über ein monatliches Entgelt (Gemeinde an Kreiswerke Barnim GmbH -KWB-). Betrieb und Wartung lägen dann auch bei den KWB. Die Frage ist, welches ist der Standpunkt der Gemeinde Niederfinow (Handout Seite 11/12)?
Herr Großebokermann erkundigt sich nach den Kosteneinsparungen.
Herr Lindner: Auf der Seite 10 des Handouts werden die Maßnahmen verglichen und die Einsparungen beziffert. Umgerüstete Straßenbeleuchtungsanlagen haben nur eine Lebensdauer von 15 Jahren.
Herr Dr. Gollner:
Er stellt die Frage, ob Herr Großebokermann als Mitarbeiter der Kreisverwaltung Barnim nach § 22 (1) von der Beschlussfassung auszuschließen ist. Er wird diesbezüglich die Stellungnahme der Kommunalaufsicht einholen.
Wir sollten Herrn Fürlè fragen, was er vorhat!
Herr Mathes zitiert § 22 der Kommunalverfassung BBG. Die Befangenheit ist auszuschließen. Die BEG ist eine kommunale Gesellschaft. Alle Gemeinden sind Gesellschafter der BEG.
Herr Großebokermann erklärt: Er ist Mitarbeiter der Katasterbehörde beim Landkreis Barnim, welcher diese Aufgabe des Landes Brandenburg im Rahmen der Pflichtaufgabenübertragung wahrnimmt. Er ist nicht befangen.
Herr Matthes: Wenn Dr. Gollner Zweifel daran hat, möge er sich an die Kommunalaufsicht wenden.
Herr Springer: Wird der Betriebsführungsvertrag auch angeboten, wenn nur die Retro-Fit Maßnahme in Frage kommt?
Herr Lindemann: Nein, theoretisch ist die Betriebsübernahme bereits jetzt möglich. Ansatz ist, die Verwaltung zu entlasten. Die Kreiswerke übernehmen alle Aufgaben.
Es folgt eine Diskussion zu den Kosten der Wartung und des Verbrauchs. Die Angaben sind auch im Haushalt der Gemeinde ersichtlich. Im Ergebnis wird vereinbart, die Angaben noch einmal abzugleichen.
Frau Lüdecke: Es wurde die Planungsphase I und II in Auftrag gegeben. Im Ergebnis wurden Empfehlungen für das weitere Vorgehen (Seite 11 Handout) formuliert. Die weiteren Entscheidungen liegen bei der Gemeinde.
Auf den Einwand von Dr. Gollner erklärt Herr Lindemann, dass die BEG bis hierher nur die Verwaltungsleistung des Amtes übernommen haben.
Herr Matthes: Es wurde bereits in der Vergangenheit abgeklärt, dass für diese Leistung bei Einbindung eines Büros keine Ausschreibung gemacht werden muss. Er wird sich diesbezüglich mit der Kommunalaufsicht in Verbindung setzen.
Herr Springer regt eine Beratung im Entwicklungsausschuss an. Die Daten sind abzugleichen. Was würde die Mindestmaßnahme (Investitionssumme 170 TEUR) monatlich an Unterhaltungsaufwand (Instandhaltung, Energieverbrauch usw.) kosten? Zur Sitzung sollten Personen, die über Ihre Erfahrungswerte sprechen, eingeladen werden. 0
Herr Lindemann: Der Betriebsführungsvertrag ist nichts anderes, als ein Wartungsvertrag.
Herr Blanke: Wieviel kWh verbraucht die Gemeinde? Ist der Betrieb mittels Solaranlage möglich?
Herr Lindemann: Das jährliche Entgelt muss die Refinanzierung (Vertragslaufzeit, Kreditkosten, Investitionskosten) sichern.
Frau Lüdecke: Im Amt ist nicht bekannt, ob Herr Fürlè einen Solarpark plant. Ein Antrag auf ein Vorhaben- und Erschließungsplan liegt nicht vor. Außerdem ist durch Investoren Kontakt zur Biosphärenreservatsverwaltung aufzunehmen.
Die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage vom Hebewerk bis Ortsausgang Liepe ist nicht vorgesehen. Es sind nur die bestehenden Anlagen einbezogen.
Frau Fürst: In Vorbereitung des Entwicklungsausschusses sind die aktuellen Zahlen abzustimmen.
Herr Schnabel stellt sich als Erhebungsbeauftragter im Zensus vor und kündigt an, häusliche Befragungen durchzuführen. |
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