Auszug - Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ", des Wasser- und Bodenverbandes "Welse" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
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Herr Matthes erläutert, dass Grundlage für die Anpassung der Satzung eine Gesetzesänderung ist. Man unterscheidet drei Vorteilsgebiete, darauf entfallen unterschiedliche Beitragsbemessungen gem. der Kalkulation der Wasser- und Bodenverbände. Direktzahler (z.B. große Landwirtschaftsbetriebe) zahlen direkt an die Verbände und sparen sich damit die Verwaltungsgebühren, die über die Umlage erhoben werden. Eine Neuerung ist, dass auf die Zahlung geringer Beträge verzichtet wird. Analog zur Grundsteuer gelten die Bescheide fort für die Folgejahre, bis eine Änderung eintritt. Die Satzung gilt rückwirkend zum 01.01.2021. Derzeit befasst sich die Amtsverwaltung mit der Bescheid-Erstellung für das Jahr 2020. Anschließend folgt die Bescheid-Erstellung 2021 und dazu ist die vorliegende Satzung erforderlich.
Da keine Fragen bestehen, führt die Vorsitzende die Abstimmung durch und liest den Beschlusstext vor. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Oderberg über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“, des Wasser- und Bodenverbandes "Welse" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit Wirkung vom 01.01.2021.
Abstimmungsergebnis
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