Auszug - Überplanmäßige Aufwendungen
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Herr Brandenburg fragt, wie sich der Mehrbedarf von 40.000,00 EUR zusammensetzt. Frau Ouart erläutert, dass die Betriebskosten nur einmal jährlich abgerechnet werden. Nicht jeder Mieter kann die daraus resultierende Nachzahlung umgehend zahlen. Manche Mieter schließen eine Ratenzahlungsvereinbarung, andere müssen die Belege erst beim Jobcenter einreichen. Daher gehen die Zahlungen erst mit Verzug beim Vermieter ein. Die Nebenkostenabrechnung wird außerdem ein Jahr versetzt berechnet. Aus der Berechnung werden die neuen Vorauszahlungen ermittelt. Auch die zu erwartenden Betriebskosten aus Leerstand.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest die Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen in Rahmen der Wohnungsverwaltung in Höhe von 40.730 € aus dem Gemeinde-anteil an Einkommenssteuer im Rahmen der Gesamtdeckung zu übertragen und auszugleichen.
Abstimmungsergebnis
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