Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-002/2022 Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Matthes führt erläuternd aus, dass Flächeneigentümer diese Umlage auf Antrag auch direkt an den Verband zahlen können und damit die 15 % Verwaltungskostenpauschale einsparen könnten. Die neue Satzung sieht zur Senkung des Verwaltungsaufwandes eine Billigkeitsgrenze in Höhe von 1,00 EUR (§ 6) sowie eine bescheidlose Fortgeltung (§ 3) vor.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" mit Wirkung vom 01.01.2021.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0