Auszug - Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ"
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Herr Matthes führt erläuternd aus, dass Flächeneigentümer diese Umlage auf Antrag auch direkt an den Verband zahlen können und damit die 15 % Verwaltungskostenpauschale einsparen könnten. Die neue Satzung sieht zur Senkung des Verwaltungsaufwandes eine Billigkeitsgrenze in Höhe von 1,00 EUR (§ 6) sowie eine bescheidlose Fortgeltung (§ 3) vor. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" mit Wirkung vom 01.01.2021.
Abstimmungsergebnis
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