Auszug - Diskussion Fotovoltaikausbau

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Matthes führt in das Thema ein mit den Problemen, dass mögliche Investoren regelmäßig an das Biosphärenreservat verwiesen werden und dort eine Absage erhalten. Welche Beschränkungen gibt es von dieser Seite? Die GV benötigt rechtssichere Aussagen dazu.

 

Frau Henze führt aus, dass mit dem Bau von Photovoltaikanlagen (PVA) oder Windrädern auf Äckern Einnahmen für die Gemeinde (0,2 Cent/kWh) generiert werden könnten. Alternativen für Ackerflächen könnten Stromtrassen, Gleisanlagen o.a. sein.

 

Herr Dr. Flade führt aus, dass der Einsatz erneuerbarer Energien EU-gefördert wird. In Schutzgebieten wird eine 0-Schadstoff-Emmision angestrebt. Im Innenbereich der Orte sind PVA möglich, z.B. Module für Fassaden, große Dachflächen auf Ställen (z.B. in Parstein oder Brodowin) oder auf Freiflächen in Gewerbegebieten (z.B. Milmersdorf).

Der Schutzstatus in landwirtschaftlichen Schutzgebieten steht im Widerspruch zu PVA auf Ackerflächen. Auch sind solche Anlagen im Außenbereich gemäß dem Richtlinienpapier des Landes-Umweltministeriums abzulehnen. Mögliche Ausnahmen für Agri-PVA sind z.B. Freiland-Hühnerhaltungen (siehe Serwest und Chorin) wo die Eingriffe relativ begrenzt sind, Seeufer (eintragsärmere Effekte) oder mit senkrechten Anlagen bei Gemüsebauanlagen.

Man befindet sich gerade in der Findungsphase, um entsprechende Kriterien zu erarbeiten.

Eventuelle Befreiungen vom Schutzstatus, z.B. für befristete Windkraftanlagen werden derzeit beraten. Im Gespräch ist die Öffnung für Landschaftsschutzgebiete („Osterpaket“ der Bundesregierung) für Windkrafträder. Das Biosphärenreservat ist derzeit noch tabu.

 

Frau Henze:

1)      PVA sind nach § 35 BauGB Angelegenheiten der Kommunen. Ein Kriterienkatalog als Hilfsmittel für Kommunen in Einzelfallentscheidungen wird derzeit erarbeitet.

2)      Windräder sind gemäß der zuständigen Regionalplanung im Amtsgebiet nicht vorgesehen. Für den 22.06.2022 ist die Beschlussfassung über die aktualisierte Neufassung des Planes von 2016 vorgesehen.

Sie widerspricht Herrn Dr. Flade, auch in den Zonierungen des Biosphärenreservats ist einiges möglich, die Anforderungen sind heute stärker geworden. Die politische Entwicklung erfordert Veränderungen, auch an die Schutzgebiets-Verordnung. Der Bundeskanzler wird am 02.06.2022 mit den Ministerpräsidenten der Länder ein Treffen zum „Osterpaket“ haben.

Ihre Prognose lautet: Änderungen werden kommen.

 

Herr Dr. Flade führt aus, dass für ca. 14.000 ha entwässerte Moore mit landwirtschaftlicher Nutzung eine Vernässung nötig sei („CO2-Schleudern“), es müssen klimatische Ausgleichsräume (Wälder) geschaffen werden. Er propagiert für PVA besonders Dächer.

 

Frau Lüdecke bemerkt, dass der Flächennutzungsplan (FNP) von Chorin keine Windkraftanlagen ausweist und erfragt, ob dies beim 3. Plan so bleibt.

Für die Installierung von PVA ist die Aufstellung von B-Plänen nötig, Kommunen können dies nicht finanzieren.

 

Herr Lemme (Energiemanager) erläutert am Beispiel der Gemeinde Gerswalde, wie proaktiv eine Gemeinde werden kann:

  • Flächen-Gutachten erstellen,
  • Planentwicklung per GV-Beschluss
  • Der Vorteil besteht darin, dass die Flächen für mögliche Investoren feststehen.