Auszug - Grundsatzbeschluss - Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung

 
 
Entwicklungsausschuss Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Chorin
Datum: Mi, 01.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-033/2022 Grundsatzbeschluss - Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Winkelmann übergibt das Wort an Frau Lüdecke.

Die Beschlussvorlage liegt vor und wird erst im CHFSA behandelt.

 

Herr Winkelmann erläutert die Richtlinie. Mit 5 Mio. EUR Gesamtvolumen fördert das Land Brandenburg Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts in den kleineren Gemeinden und Ortsteilen. Der zu leistende Eigenanteil der Gemeinden beträgt mindestens 10 % der Gesamtkosten. Er verweist auf die Ortsbeiräte mit der Bitte, Projektvorschläge vorzutragen.

 

Herr Krüger verweist auf die Beratungsfolge und den dadurch entstehenden Zeitfaktor.

 

Es entsteht eine Diskussion.

 

Herr Weise bittet um Wortmeldung und fragt nach der Einordnung des laufenden Antrages.

 

Frau Lüdecke ergreift das Wort und weist darauf hin, dass die Gemeinde noch keine Entscheidung zur „Errichtung einer Bühnenüberdachung mit kombinierter Fotovoltaikanlage und E-Bike Ladestation in Choringetroffen hat.

 

Auf Grund des Zeitfaktors macht Herr Polster den Vorschlag, den Antrag im CHFSA zu behandeln.

 

Herr Engel betont, dass eine Nachbearbeitung des Antrages erforderlich ist.

 

Frau Vali verweist auf den Briefwechsel mit Frau Ehlert, dessen Inhalt ihr nicht bekannt ist und äußert Unklarheit zur weiteren Vorgehensweise. Frau Ehlert ist nicht generell gegen das Vorhaben. Baulasten müssen nicht eingetragen werden, wenn der Standort der Bühne geändert wird. Sie fragt nach, wer die Bearbeitung der offenen Punkte:

- Beantragung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

- Prüfen der Bau- und Folgekosten

übernimmt.

 

Frau Lüdecke antwortet. Das Vorhaben ist genehmigungspflichtig. Abstandsflächen müssen eingetragen werden. Es besteht ein gewisses Risiko, dass keine Baugenehmigung erteilt wird. Wenn bekannt ist, dass Ablehnungsgründe vorliegen, kann nicht weitergearbeitet werden. Wenn der Standort der Bühne verschoben wird, befindet sich das Vorhaben im Außenbereich.

 

Es entsteht eine Diskussion.

Es wird auf die Behandlung im CHFSA verwiesen.

 

Herr Horst fragt nach, ob schon eine Entscheidung zum Fördermittelantrag vorliegt. Herr Weise gibt an, dass eine Entscheidung bis Mitte Juli 2022 zu erwarten ist.

 

Die Ausschussmitglieder verweisen mit 3/3 Stimmen auf die Behandlung der Beschluss­vorlage im Ortsbeirat.