Auszug - Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
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Der Amtsdirektor informiert die Anwesenden darüber, dass die Satzung aufgrund einer Gesetzesänderung angepasst werden muss. Gemäß dieser Anpassung unterteilt man in drei Vorteilsgebietstypen. Waldflächen werden mit 0,5, Landwirtschaftsflächen mit 1,0 und Siedlungs- und Verkehrsflächen mit 2,0 bemessen. Die Beträge wurden durch die Wasser- und Bodenverbände neu kalkuliert. Auf die Beträge wird eine Verwaltungspauschale von 15 % aufgeschlagen. Direktzahler (z.B. Landwirtschaftsbetriebe) sind von der Verwaltungspauschale befreit. Auf die Erhebung von Beträgen unter 1,00 EUR jährlich wird zukünftig verzichtet. Der Bescheid gilt weiter fort, bis eine Änderung eintritt. Erst dann wird ein neuer Bescheid erstellt und zugestellt. Die Satzung gilt rückwirkend zum 01.01.2021. Aktuell werden in der Verwaltung die Bescheide für das Jahr 2020 erstellt.
Da keine Fragen bestehen, liest der Vorsitzende den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Liepe über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit Wirkung vom 01.01.2021.
Abstimmungsergebnis
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