Auszug - Nichtamtliche Hinweiszeichen
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Die Verwaltung soll entsprechend der Satzung verfahren.
- Herr Marten stellt die Frage, ob es einer Genehmigung bedarf, wenn amtliche Schilder auf Gemeindegrundstücken aufgestellt werden. Als Beispiel führt er das große Hinweisschild an der Heegermühler Straße sowie das Hinweisschild „TGE“ an. |
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