Auszug - Beratung zur Vorgehensweise zu Bauanträgen im Bezug auf die Erteilung gemeintlichen Einvernehmens
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Künftig werden Bauanträge als Geschäft der laufenden Verwaltung abgehandelt. Einbindung der Ortsbeiräte ist gewünscht. Nachträglich Sachstandsinfo an die GC Chorin. In diesem Zusammenhang sollte im Entwicklungsausschuss die Ortsgestaltungssatzung thematisiert werden, was die Vor- und Nachteile sind – Abstimmung mit dem Bauamt. Einstimmiger Vorschlag des FSA. |
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