Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Wrana informiert über Termin im Rahmen der „Pflege vor Ort“. Diese finden im Juni und Juli 2022 jeweils im Querhaus Hohenfinow statt.

 

Weiterhin informiert Herr Wrana, dass der Landkreis die Kitasatzung geprüft und einige Hinweise getätigt hat:

 

  1. Zum einen wurde in § 4 die Formulierung „unterhaltsberechtigte Kinder in der Familie“ kritisiert, da auch Kinder zu berücksichtigen sind, die nicht im Haushalt leben. Dieser Passus wird durch die Verwaltung angepasst.

 

  1. Der Mindestbeitrag von 20 Euro wurde in der Beitragstabelle für den geringsten Stundenumfang angesetzt. Nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises ist dieser aber beim höchst möglich Stundenumfang anzusetzen. Die Verwaltung hat hierauf erwidert, dass es dafür keine rechtliche Verpflichtung gibt. Die Erteilung des Einvernehmens darf im Übrigen nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Einrichtungsträger den Empfehlungen des Landkreises in jeder Hinsicht folgt. Hier gilt es, den weiteren Schriftverkehr abzuwarten.

 

  1. Bei der Kalkulation der Beiträge wäre es laut Kreis besser, die höchstmögliche Platzkapazität als Grundlage zu nehmen. Das lehnt die Verwaltung ab, sagt jedoch zu, die Kalkulation jährlich auf Grundlage der aktuellen Auslastung zu überarbeiten.

 

Herr Polster stellt zum Verfahren fest, dass eine Beschlussfassung erst erfolgen sollte, wenn das Einvernehmen hergestellt ist.

 

Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 5 Absatz 1 und 2 der Kitabeitragsbefreiungsverordnung rechtswidrig sind. Die Höhe des den Städten und Kommunen zu erstattenden Pauschalbetrages für Beitragsausfälle durch Befreiungen sind neu zu ordnen. Die bisherigen 12,50 Euro pro Kind und Monat sind jedenfalls nicht auskömmlich. Das Land Brandenburg muss nun die KitaBBV überarbeiten und einen angemessenen Erstattungsbetrag festlegen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte hierfür einen Betrag von 25.92 Euro ermittelt.