Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Herr Wrana gibt an, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Mai 2022 die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Brandenburg gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2021 verworfen hat. Dabei geht es darum, dass § 5 Abs. 1 und 2 der brandenburgischen Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) vom 16. August 2019 unwirksam ist (Urteile vom 16. Juni 2021 – OVG 6 A 5/20 und OVG 6 A 6/20). Der 6. Senat hatte erkannt, dass der in § 5 Abs. 1 KitaBBV festgesetzte pauschale Erstattungsbetrag in Höhe von 12,50 Euro pro Kind und Monat fehlerhaft ermittelt ist. Das Land Brandenburg ist nunmehr aufgefordert, eine den Anforderungen des Urteils genügende Neuregelung der Erstattungsregelungen für die den Gemeinden aufgrund der Beitragsbefreiungen entstehenden Beitragsausfälle vorzulegen. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte seinerzeit in der Mitgliedschaft abgefragt, wie hoch eine auskömmliche Pauschale sein müsste. Er hatte damals eine Pauschale von 25,92 € ermittelt, welche die durchschnittlich ausfallenden Beitragsausfälle kompensieren würde. Er erwartet, dass das Land sich bei der Festlegung einer Pauschale an diesen von ihm ermittelten, repräsentativen Werten orientiert.
Herr Wrana sagt an, dass das Bauamt mitgeteilt habe, dass das Bauvorhaben in der Eberswalder Straße planungsgemäß umgesetzt wird. Er berichtet weiterhin, dass der Medienraum in der Grundschule fertiggestellt wurde und der Serverraum in den Sommerferien umgebaut wird. |
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