Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 29.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg

Frau Roth fragt, aus welchen Gründen die Termine der Sitzungen nicht mehr im Amtsblatt veröffentlicht werden. Als Begründung wird angeführt, dass die Terminplanung ständigen Veränderungen unterliegt.

 

Weiterhin fragt Frau Roth, warum im Amtsblatt unter der Überschrift „Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadt Oderberg“ auch nichtöffentliche Bekanntmachungen stattfinden. Sie kann nicht nachvollziehen, dass der Sachverhalt der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils nicht erläutert wird. Die Bürgerin wurde darüber informiert, dass aufgrund der Kommunalverfassung die Veröffentlichung notwendig ist, jedoch nur im Rahmen des Datenschutzes. Angelegenheiten des nichtöffentlichen Teils sind über die Tagesordnung hinaus nur für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung einsehbar. Frau Martin weist in diesem Zusammenhang auf das Ratsinformationssystem hin, in dem auch die Beschlussvorlagen des öffentlichen Teils für Bürger einsehbar sind. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die öffentliche Bekanntmachung über die Sitzung mit der entsprechenden Tagesordnung, Sitzungsdatum und Sitzungsort in den Bekanntmachungskästen der Stadt Oderberg aushängen und benennt die entsprechenden Standorte.

 

Frau Roth berichtet, dass auf einer Informationsveranstaltung mitgeteilt wurde, dass durch die Firma Lindhorst eine Fläche von 90 ha in der Gemarkung Oderberg gekauft wurde. Sie fragt, ob die Stadtverordneten davon Kenntnis haben. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Stadt keine kommunalen Flächen an die Firma Lindhorst verkauft hat. Über private Kauftätigkeiten erhält die Stadt keine Kenntnis. Frau Lüdecke ergänzt, dass ein Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden kann, wenn die Fläche für die Entwicklung von Projekten des Gemeinwohls benötigt werden.  

 

Es wird darum gebeten, den Wanderweg zwischen „Oberkietz“ und am „Bardin“ durch den Baubetriebshof (BBH) freischneiden zu lassen.