Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020
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Herr Polster führt aus, dass die Vorlage in der letzten Sitzung des FSA von Frau Hecht (Kämmerin) erläutert wurde und eine ordnungsgemäße Haushaltsführung bestätigt wurde. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises gab es nur wenige Prüfvermerke. Der GVS wird vom FSA, auch für den TOP 7.4 die Zustimmung empfohlen. Beschluss: Die Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 238.838,66 EUR und dem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 16.724,57 EUR.
Abstimmungsergebnis
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