Auszug - Hangsicherung Gartenstraße 6a bis 11 - Auftragsvergabe für Hauptprüfung nach DIN 1076
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Auf Nachfrage von Herrn Koth informiert Frau Lüdecke darüber, dass die Ausführung der Begutachtung Angelegenheit der Fachfirma ist. Diese verfügt über entsprechende Seiltechnik und hat die Pläne erhalten, an welcher Stelle Anker zu finden sind. Eine Rodung, die das Ausspülen des Hanges begünstigt, ist nicht zu erwarten.
Herr Fischer äußert sein Interesse, das Gutachten anschließend einzusehen und wird gebeten, sich diesbezüglich an das Bauamt zu wenden.
Da keine weiteren Fragen bestehen, liest Frau Hähnel den Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch.
Beschluss: 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg genehmigt für die Durchführung der notwendigen Hauptprüfung des Ingenieurbauwerks – Hangsicherung Gartenstraße 6a bis 11 in Oderberg eine Außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 21.000,00 EUR.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, den Auftrag für die Honorarleistungen zur Durchführung der notwendigen Hauptprüfung des Ingenieurbauwerks – Hangsicherung Gartenstraße 6a bis 11 in Oderberg an die
Dr. Löber Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Berliner Straße 140 06116 Halle (Saale)
mit einer Auftragssumme in Höhe von 20.424,33 EUR brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
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