Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 11.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45

Herr Marschner teilt mit, dass bis 20.03.2014 Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 eingereicht werden können. Bis zum 28.02.2014 sollen die Mitglieder für den  Wahlvorstand der Gemeinde Liepe feststehen.

Er informiert über das Projekt „Dorfkümmerer“, wofür sich arbeitslose Bürger ab 55 Jahre und älter bewerben können. Es wurde Herr Bodo Fetting angesprochen, sich zu bewerben.

Am 30.08.2014 beabsichtigt die Kita Liepe ein Dorffest auf dem Festplatz durchzuführen. Die Wasserversorgung ist zu klären.

In der Zeit vom 15.03.bis 15.04.2014 erfolgt die Auslegung der Bodenrichtwerte des Landkreises Barnim im Rathaus Britz, Liegenschaftsverwaltung. Bauland kostet in Liepe 24,00 € und Land für Erholungsbauten 18,00 €.

Zur Durchführung einer gemeindlichen Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen von Gemeinden, Vereinen oder Einrichtungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinden, ist der entsprechende Antrag mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung im Amt Britz-Chorin-Oderberg abzugeben.

 

Herr Marschner informiert zum Stand der Anfragen/Hinweise aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.11.2013 und 03.12.2013.

-          Gefahr durch Rubinien Ausgang Liepe in Richtung Eberswalde am rechten Straßenrand: verantwortlich dafür ist die Forst, die durch Frau Sauer informiert wurde, sich darum zu kümmern.

-          Erneuerung eines Verkehrsschildes K.-Liebknecht-Str. / Rundteil in Richtung Wasser: nach Vorliegen einer verkehrsrechtlichen Anordnung können weitere Schritte unternommen und Schilder erneuert werden.

-          Abgestelltes Wohnmobil im Außenbereich der Gemeinde: das abgestellte Wohnmobil befand sich bis 22.01.2014 auf einem Privatgrundstück. Seitdem gab es keine Kontrollmöglichkeit mehr. Es wurde eine Abfallplakette an der Frontscheibe befestigt. Die Plakette fordert den Eigentümer auf, das Fahrzeug innerhalb einer Frist von 4 Wochen bis zum 22.02.2014 zu entfernen. Geschieht dies nicht, wird ein Bußgeldverfahren von Seiten des Bodenschutzamtes eingeleitet.