Auszug - Satzung der Gemeinde Liepe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Liepe (Sondernutzungssatzung)
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Der Amtsdirektor weist darauf hin, dass es aufgrund der letzten Wahlplakatierungen vielen Beschwerden gab und erläutert den Beschlussvorschlag. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass je Partei nur noch drei Plakate in der Gemeinde Liepe angebracht werden dürfen. Er fragt, ob die Gemeindevertreter mit dieser Anzahl einverstanden sind. Es entsteht eine Diskussion.
Herr Herbst erklärt, dass die Gemeinde Letschin Gebühren für die Anbringung von Wahlplakaten erhebt und schlägt vor, ebenfalls Gebühren in die Sondernutzungssatzung aufzunehmen. Im Anschluss an die entstehende Diskussion stellt der Vorsitzende den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen und bittet die Verwaltung zunächst um Prüfung, ob Gebühren erhoben werden dürfen. Alle sechs anwesenden Gemeindevertreter stimmen dem Antrag auf Zurückstellung zu. |
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