Auszug - Bericht des Ausschussvorsitzenden
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Herr Polster - Finanzierung zum Eigenbetrieb Kloster Chorin - Diese war im Werksausschuss bereits mehrfach behandelt worden. Herr Dr. Jan Engel sprach sich in diesem Ausschuss gegen eine weitere Finanzierung durch die Gemeinde Chorin aus.
Der bestehende Besitzüberlassungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Land Brandenburg, vorerst noch bis zum Jahr 2023, sollte nicht verlängert werden, da die Finanzierung des Eigenbetriebes von der Gemeinde Chorin nicht mehr zu stemmen ist.
Ergebnislos war der Versuch den Vertrag zu kündigen. Eine einvernehmliche Fortführung des Vertrages erwirkte das Ministerium der Finanzen.
Die daraus resultierende Schlussfolgerung:
- Die Gemeinde Chorin steht als Betreiber des Klosters nicht mehr zur Verfügung, weiterhin ist eine Kündigung zwingend erforderlich, um weiteren Schaden abzuwenden. Es gibt wichtigeres, als ein Kloster zu betreiben. - Defizite, Außenstände können nicht ausgeglichen werden.
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