Auszug - Satzung der Stadt Oderberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg der Gemeinde Stadt Oderberg (Sondernutzungssatzung)
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Markt mittwochs auf dem Marktplatz ist gut angelaufen. Die Vorsitzende schlägt vor, Gebühren im Rahmen der Sondernutzung zu erheben.
Herr Matthes erläutert, dass die Satzung nahezu identisch mit der alten Satzung ist. Aufgrund diverser Beschwerden in der Vergangenheit wurde die Anzahl für Wahlwerbung auf max. drei Plakate je Wahlvorschlag begrenzt. Er bittet die Anwesenden über diese Anzahl zu beraten. Es entsteht eine Diskussion.
Frau Rehwinkel schlägt vor den Beschluss dahingehend abzuändern, dass 10 Plakate je Wahlvorschlag zulässig sind. Sieben der elf Stadtverordneten stimmen dem Änderungsantrag zu. Die Vorsitzende liest den geänderten Beschlusstext vor und führt die Abstimmung durch. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die Satzung der Stadt Oderberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 OD-050/2022 mit folgender Änderung unter § 7 Abs. 3: „… werden auf maximal 10 Doppelplakate je Wahlvorschlagsträger begrenzt“.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |