Auszug - Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen (Sondernutzungssatzung)
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Herr Matthes erläutert dazu, dass dem vielen Wildwuchs an Plakaten Einhalt geboten werden muss. Um eine Begrenzung der Plakate zu erreichen, kann das Straßengesetz hierzu herangezogen werden. Angemessene Kontingentierung liegt in dem Ermessen der Gemeinde.
Frau von Cysewski äußert dazu, dass die Straßenlaternen durch das befestigen der Plakate/ Banner auch beschädigt werden. Frau Teichert ist der Meinung, dass man verbieten müsste, dass die Straßenlaternen dafür verwendet werden. Frau Köppen macht aufmerksam, dass § 12 Abs.1 Nr.6 Straßengesetz, die Gemeinde hat eine Regelung getroffen, das am Bollwerk und beim Edeka Markt für den Aushang zugestimmt wurde. Herr Tubandt merkt an, dass an den Laternen die Banner nicht befestigt werden dürfen, dies war bereits im letzten Jahr Thematik.
Herr Matthes zieht den Beschluss LS-029/2022 zurück. |
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